Datenschutzerklärung für das Onlinespiel Superhelden Undercover
Bei der Nutzung des Onlinespiels Superhelden Undercover werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
Email, Vorname, Nachname, Mobilnummer, Geschlecht, Foto, Wohnadresse, ver.di Mitgliedschaft, ver.di Mitgliedsnummer
Die Verwendung des Spiels funktioniert webbasiert, d.h. per Zugriff über das Internet mit einem herkömmlichen Webbrowser. Die Daten werden von den Servern der ALL-INKL.COM - Neue Medien Münnich, Inhaber: René Münnich verarbeitet. Mit der ALL-INKL.COM - Neue Medien Münnich, Inhaber: René Münnich hat ver.di einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 28 DSGVO abgeschlossen.
Die Angabe von personenbezogenen Daten wie Emailadresse, Vorname, Nachname, Mobilnummer, Geschlecht, Foto, Wohnadresse, ver.di Mitgliedschaft und ver.di Mitgliedsnummer erfolgt freiwillig. Die Entscheidung der Angabe des personenbezogenen Datums obliegt der/m jeweiligen Nutzer/in. Diese Daten werden nur zur gewünschten Kommunikation mit der/m jeweiligen Nutz/in genutzt.
Logfiles
Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst das System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Computers.
Folgende Daten werden hierbei erhoben:
Informationen über den Browser und die verwendete Version
Das Betriebssystem des Nutzers
Die IP-Adresse
Datum und Uhrzeit des Zugriffs
Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles des Servers von ALL-INKL.COM - Neue Medien Münnich, Inhaber: René Münnich gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.
Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben. Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.
Die Logfiles werden nach 3 Monaten gelöscht.
Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens der Nutzerinnen und Nutzer keine Widerspruchsmöglichkeit.
Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art.6 Abs. 1 lit.f DSGVO.
Löschung der Daten des Onlinespiels bei ver.di
Die erhobenen Daten von den Teilnehmenden werden 6 Monate nach Beendigung der Tarifrunde endgültig gelöscht. Ausnahme: Kontaktdaten für die eine Einwilligung vorliegt.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann gerichtet werden an SuperAdmin@superhelden-undercover.de
Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses von ver.di oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Weitere Hinweise zu den Betroffenenrechten findest du unter http://datenschutz.verdi.de
Auszüge aus KUG, DSGVO und BDSG
§22 Satz 1 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG)
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Artikel 6 Abs. 1 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a)Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezoge-nen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b)die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist,oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer an-deren natürlichen Person zu schützen;
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Ver-arbeitung.
Artikel 7 DSGVO Bedingungen für die Einwilligung
(1) Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.
(2) Erfolgt die Einwilligung der betroffenen Person durch eine schriftliche Erklärung, die noch andere Sach-verhalte betrifft, so muss das Ersuchen um Einwilligung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache so erfolgen, dass es von den anderen Sachverhalten klar zu unterschei-den ist. Teile der Erklärung sind dann nicht verbindlich, wenn sie einen Verstoß gegen diese Verordnung darstellen.
(3) Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbei-tung nicht berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.
(4) Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Da-ten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind.
§ 26 BDSG Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
(1) Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verar-beitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist. Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten von Beschäftigten nur dann verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der oder des Beschäf-tigten an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind.
(2) Erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten auf der Grundlage einer Einwil-ligung, so sind für die Beurteilung der Freiwilligkeit der Einwilligung insbesondere die im Beschäftigungs-verhältnis bestehende Abhängigkeit der beschäftigten Person sowie die Umstände, unter denen die Ein-willigung erteilt worden ist, zu berücksichtigen. Freiwilligkeit kann insbesondere vorliegen, wenn für die beschäftigte Person ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Vorteil erreicht wird oder Arbeitgeber und be-schäftigte Person gleichgelagerte Interessen verfolgen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Der Arbeitgeber hat die beschäf-tigte Person über den Zweck der Datenverarbeitung und über ihr Widerrufsrecht nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in Textform aufzuklären.